Kostenerstattung private Krankenkassen / Zusatzversicherung
Bitte informieren Sie sich bei ihrer privaten Krankenkasse bezüglich der Kostenübernahme.
Die Abrechnung erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Kostenerstattung gesetzliche Krankenkassen
Die osteopathische Behandlung muss von einem Arzt veranlasst werden (Privatrezept).
Um eine hohe Behandlungsqualität zu sichern, muss die Behandlung von einem qualifiziertem Leistungserbringer durchgeführt werden (Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Osteopathen oder eine erfolgreich absolvierte osteopathische Ausbildung, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt)
Osteopathische Behandlungen sind keine Standardleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Einige gesetzliche Krankenkassen bietet zur Zeit Ihren Mitgliedern eine anteilige Kostenübernahme an.
Informieren Sie sich bei Ihrer Kasse über deren Konditionen und Leistungserstattungen oder klicken Sie hier.
Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde. Nach deutschem Recht dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker die Heilkunde selbständig ausüben.